Das Gebiet des späteren Oberschlesien war seit dem frühen Mittelalter von den slawischen Völkern der Opolanen und Golensizen bewohnt. Seit dem Entstehen des polnischen und des böhmischen Königreiches war ganz Schlesien zwischen diesen beiden Mächten umstritten. Im Glatzer Pfingstfrieden von 1137 verzichtete Böhmen dann auf Schlesien, behielt sich aber u.a. das Siedlungsgebiet der Golensizen südlich der Zinna (die Gebiete um Leobschütz, Jägerndorf und Troppau) vor. Der Rest Schlesiens war danach Teil des polnischen Königreiches und ab 1163 ein eigenständiges Fürstentum im Rahmen der polnischen Senioriatsverfassung.
1173 teilten die drei Söhne Herzogs Wladislaus, Boleslaus I., der Lange, Mieszko I. Kreuzbein und Konrad I. Schlesien das Land. Boleslaw erhielt die Teile um Liegnitz, Breslau und Oppeln, Mieszko lediglich die Kastellaneien Ratibor und Teschen. Deshalb bekam er später vom polnischen Senior Kasimir II. noch die Gebiete um Beuthen und Auschwitz geschenkt. Nach dem Tod seines Bruders Boleslaus im Jahre 1201 eignete sich Mieszko zudem das Oppelner Land an. Herzog Boleslaus Sohn, Herzog Heinrich I. von Schlesien, musste 1202 endgültig auf Oppeln verzichten und einer Vereinbarung zustimmen, nach der es zwischen den nun bestehenden zwei schlesischen Fürstenhäusern kein gegenseitiges Erbrecht mehr bestehen solle. Als kulturhistorische Einheit tritt Oberschlesien somit erstmals im Jahre 1202 hervor.